Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Januar 2025"

06.01.2025 um 18:31

Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
  • Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung

Sonstige

  • Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

Gesetzgebung

  • Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
  • Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
  • Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
  • Steuerfortentwicklungsgesetz

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Januar und Februar 2025

 

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