Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Februar 2025"

31.01.2025 um 11:57

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof und das Hessische Finanzgericht.
Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen
  • Achtung bei antragsgebundenem Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)
  • Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung von hochpreisigen Fahrzeugen bei einem selbstständigen Sachverständigen
  • Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer - Verdeckte Gewinnausschüttung
  • Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
  • Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung - Prozesszinsen als steuerbare und steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
  • Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Lohnsteuer

  • Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr - Bruttolohnerhöhung aber unschädlich

Für Gewerbesteuerpflichtige

  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Gesetzgebung

  • Pflegeversicherung: Höhere Beitragssätze ab 01.01.2025
  • Solidaritätszuschlag: Freigrenzen steigen ab 2025

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Februar und März 2025

 

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