<![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ de Fri, 09 Oct 2026 00:44:38 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/templates/basic/images/support/user_icon.png <![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ <![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Oktober 2026" :: 28.09.2026 09:06]]> Der Bundesfinanzhof entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden durfte und dass diese einkommensabhängige Besteuerung verfassungsgemäß ist.

Die Übertragung von Immobilien auf den Ehegatten im Rahmen einer
Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen. Entscheidend ist, ob die Übertragung gegen den Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche erfolgt.

Wer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes geltend machen möchte, muss diese nachvollziehbar nachweisen. Laut Finanzgericht München kann dabei auch ein auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) basierendes Verkehrswertgutachten ausreichend sein.


Die Trennung von über 20 Jahre verbundenen Doppelhaushälften kann zur Entstehung einer "neuen Wohnung" im Sinne des § 7b EStG führen. In einem solchen Fall kommt die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in Betracht.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Bundesfinanzhof bestätigt Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern
  • Immobilienübertragung im Zuge einer Scheidung kann steuerpflichtig sein
  • Kürzere Nutzungsdauer: Auch Verkehrswertgutachten kann als Nachweis genügen
  • Sonderabschreibung nach § 7b EStG auch bei Wiederherstellung einer vermietbaren Wohnung möglich
  • Kosten für Hirnschrittmacher steuerlich absetzbar
  • Anlage EÜR für 2026 wurde veröffentlicht
  • Keine außergewöhnliche Belastung bei Kosten für Delfintherapie ohne vorherigen qualifizierten Nachweis

Für Körperschaftsteuerpflichtige

  • Pensionszusage an Gesellschafter: Höchstzusagealter bleibt entscheidend

Für Gewerbesteuerpflichtige

  • Wegfall des Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers

Verfahrensrecht

  • Keine eidesstattliche Versicherung für datenschutzrechtliche Auskünfte von Finanzbehörden

Sonstiges

  • Finanzämter wollen Unternehmensgründern schneller eine Steuernummer erteilen
  • Ab dem 01.01.2027 müssen alle Arbeitgeber Entgeltunterlagen elektronisch führen
  • Alkoholsteuer soll um 20 Prozent angehoben werden

Termine Steuern und Sozialversicherung
Oktober und November 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-oktober-2026 Mon, 28 Sep 2026 09:06:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-oktober-2026
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "September 2026" :: 08.09.2026 08:54]]> Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert daran nichts. Aufwendungen, die durch die persönliche Pflege veranlasst sind, werden grundsätzlich durch den Pflege-Pauschbetrag abgegolten. So entschied das Finanzgericht Münster.

Gibt ein Arbeitnehmer für einen ihm überlassenen Dienstwagen gegenüber seinem Arbeitgeber eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und übernimmt er die daraus resultierenden Lohndaten später ungeprüft in seine Einkommensteuererklärung, kann darin eine Steuerhinterziehung liegen. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums erläutert, unter welchen Voraussetzungen der auf Solar- und Photovoltaikanlagen entfallende Kaufpreisanteil beim Grundstückserwerb zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehört.

Teil 2 des Beitrags „Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen“ beleuchtet weitere Besonderheiten bei der Ausstellung von E-Rechnungen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Dienstwagen: Falsche Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber können zu Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers führen
  • Kindergeld auch bei Fernlehrgang mit geringem Wochenstundenumfang
  • Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen: Ermittlung der Ladekosten

Für Erbschaftsteuerpflichtige

  • Finanzgerichte dürfen bei Zweifeln nicht ungeprüft auf die Erbquote im Erbschein vertrauen

Für Grunderwerbsteuer

  • Gegenleistung bei der Veräußerung von Grundstücken mit Solar-/Photovoltaikanlagen

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Vorsteuerabzug auch für Rechtsberatung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 2) - Weitere Besonderheiten
  • Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

Sonstiges

  • Neuer Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht
  • Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026

Termine Steuern und Sozialversicherung
September und Oktober 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Tue, 08 Sep 2026 08:54:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "August 2026" :: 01.08.2026 12:26]]> Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.

Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht im Allgemeinen beachten müssen, wird in einem ersten Teil in dieser Ausgabe aufgezeigt. In der kommenden Ausgabe für September wird es im zweiten Teil um die Besonderheiten bei der Erteilung einer E-Rechnung gehen.

An der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat für Aussetzungszinsen bestehen für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 ernstliche Zweifel. Die Vollziehung entsprechender Zinsbescheide kann daher laut einem Beschluss des Finanzgerichts Münster im einstweiligen Rechtsschutz in voller Höhe ausgesetzt werden.

Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen im Arbeitsrecht und neue Impulse für Unternehmen – mit dem Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Regierungskoalition ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit 34 Vorhaben beschlossen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Abgekürzter Zahlungsweg und angenommene Zinsvorteile - Steuerliche Beurteilung
  • Ungeklärte Einzahlungen auf ein betriebliches Konto als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Für Erbschaftsteuerpflichtige

  • Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse sind maßgeblich

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Umsatzsteuer bei Vermietungen über die Plattform Airbnb
  • Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 1)
  • Umsatzsteuerfragen bei Leistungsbeziehungen bei elektronischen Dienstleistungen z. B. „In-App-Käufen“

Verfahrensrecht

  • Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System

Für Gewerbesteuerpflichtige

  • Projekt „Schneller Gründen“ gestartet - Kombiantrag für Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Verfahrensrecht

  • Änderungsmöglichkeiten eines Steuerbescheides durch das Finanzamt wegen Bekanntwerdens neuer Tatsachen
  • Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 wegen verfassungsrechtlicher Zweifel ausgesetzt

Sonstige

  • Geplante Maßnahmen der Regierungskoalition: Programm für Aufschwung und Beschäftigung
  • Hinweis zur Ablösung des Nießbrauchs – Ergänzende Hinweise zur aktuellen BFH-Rechtsprechung

Termine Steuern und Sozialversicherung
August und September 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Sat, 01 Aug 2026 12:26:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Juli 2026" :: 26.06.2026 11:06]]> Der Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert.
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber laut Finanzgericht Baden-Württemberg mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
Das Finanzgericht Bremen entschied, dass keine Werbungskosten zu Vermietungseinkünften vorliegen, wenn sich der Verkäufer im Kaufvertrag zur Renovierung und Übernahme von Mietzahlungen an den Käufer bis zur Wiedervermietung verpflichtet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem aktuellen Schreiben festgelegt, dass im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ab dem 01.01.2026 digitale Nachweise verpflichtend sind.
Der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % zur Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen verstößt laut Bundesfinanzhof auch in Zeiten niedriger Marktzinsen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Lösen zinslose Kaufpreisraten beim privaten Immobilienverkauf steuerpflichtige Kapitalerträge aus?
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils für Unterkunft und Familienheimfahrten
  • Kein Werbungskostenabzug für in einem Immobilienkaufvertrag vom Verkäufer übernommene Verpflichtung zur Renovierung und zur Mietzahlung
  • Keine nachträgliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Für Umsatztsteuerpflichtige

  • Vorsteuerabzug und Rechnungsanforderungen bei Umbenennung
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen: 2025 Mehrergebnis von 1,69 Milliarden Euro
  • Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 01.01.2026: Digitale Nachweise

Erbschaft-/Schenkungsteuer

  • Doppelbesteuerung der nichtehelichen Lebensgefährtin für Hinterbliebenenleistung aus Direktversicherung ist rechtmäßig

Für Erbschaft-/Schenkungsteuerpflichtige

  • Zinssatz von 5,5 % für die schenkungsteuerliche Bewertung lebenslanger Renten bestätigt

Für Gewerbesteuerpflichtige

  • Projekt „Schneller Gründen“ gestartet - Kombiantrag für Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Verfahrensrecht

  • Änderungsmöglichkeiten eines Steuerbescheides durch das Finanzamt wegen Bekanntwerdens neuer Tatsachen

Sonstige

  • Nachweise für die neue E-Auto-Förderung
  • Luftverkehrsteuer wird ab 01.07.2026 gesenkt

Termine Steuern und Sozialversicherung
Juli und August 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Fri, 26 Jun 2026 11:06:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Juni 2026" :: 03.06.2026 11:49]]> Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.
Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht
und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer sind nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs zulässig und verstoßen weder gegen Unionsrecht noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Der Bundesfinanzhof hat außerdem zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen Stellung genommen. Besonders betroffen sind Eventunternehmen und Firmen, die regelmäßig Unterkünfte für Mitarbeiter anmieten. Demnach ist nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Werbungskostenabzug bei Dienstreisen mit Privatwagen statt Firmenwagen?
  • „Erste Betriebsstätte“: Beschränkter Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
  • Mobiles Arbeiten vom Ausland aus möglich - Steuerliche Konsequenzen bedenken!

Für Umsatztsteuerpflichtige

  • Gewährung von Vertrauensschutz setzt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen keine Gelangensbestätigung voraus - Lieferung bleibt umsatzsteuerfrei
  • Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht

Erbschaft-/Schenkungsteuer

  • Doppelbesteuerung der nichtehelichen Lebensgefährtin für Hinterbliebenenleistung aus Direktversicherung ist rechtmäßig

Grunderwerbsteuer

  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen

Verfahrensrecht

  • Überprüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen - Finanzämter informieren über Abgabepflicht

Sonstiges

  • Grundsteuer (Bundesmodell): Was passiert mit laufenden Einsprüchen?
  • Jahresabschlüsse von Unternehmen: Vorsicht bei „Fake-Zahlungsaufforderungen“
  • Kassenführung bei mobilen Handelsbetrieben ohne feste Betriebsstätte - Anforderungen, typische Fehler und steuerliche Konsequenzen

Termine Steuern und Sozialversicherung
Juni und Juli 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Wed, 03 Jun 2026 11:49:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles