<![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ de Tue, 26 May 2026 12:19:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/templates/basic/images/support/user_icon.png <![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ <![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Mai 2026" :: 30.04.2026 21:28]]> Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.
Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wird aktuell gefordert und diskutiert. Aber was bedeutet der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht und wie wirkt er?
In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft. Maßgeblich ist, dass der Erwerber oder ein Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter.
Entscheidende Änderungen ergeben sich durch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs Tätigkeiten erbringen.
Gerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen offenbar werden. Daher ist es wichtig einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erkennen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
  • Welche finanziellen Auswirkungen würden sich aus dem Wegfall des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer ergeben?

Für Umsatztsteuerpflichtige

  • Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch Pächter
  • Neue Regeln beim Vorsteuerabzug
  • Umsatzsteuerproblem: Innergemeinschaftlicher Erwerb nicht erkannt
  • Gratis-Lieferungen ins EU-Ausland können in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sein

Erbschaft-/Schenkungsteuer

  • Welche Folgen ergeben sich bei Beendigung des Nießbrauchs an einem Grundstück?

Grunderwerbsteuer

  • Grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsanzeige: Eigene Anzeigepflichten im Blick behalten

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Mai und Juni 2026

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-mai-2026 Thu, 30 Apr 2026 21:28:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-mai-2026
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "April 2026" :: 01.04.2026 10:59]]> Der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.
Wer eine Eigentumswohnung verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Laut einem Urteil des Finanzgerichts München bleibt dieser Vorteil auch dann bestehen, wenn ein Teil der Wohnung – etwa ein häusliches Arbeitszimmer – erst innerhalb dieser Zehnjahresfrist aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen übernommen wurde.
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt.
Wenn ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, um dafür ein Entgelt zu erhalten, fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Das Entgelt für eine Leistung muss dabei nicht zwangsläufig in Form einer Geldzahlung bestehen. Auch die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers kann (teilweise) Gegenleistung für eine Leistung des Unternehmers (Arbeitgebers) sein. Ein typisches Beispiel dafür ist die Überlassung von Kfz an das Personal
zu dessen (auch) privater Nutzung.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des
    täglichen Gebrauchs sein
  • Privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich eines entnommenen
    Arbeitszimmers?
  • Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand mit Feier
    des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eines
    Gewerbetreibenden
  • Besteuerung laufender Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen
  • Lohnsteuer-Pauschalierung und 20-Arbeitnehmer-Grenze

Für Umsatztsteuerpflichtige

  • Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der KfzÜberlassung
    an Arbeitnehmer bekräftigt
  • Versehentliche Doppelbesteuerung oder nicht ordnungsgemäße
    Umsatzbesteuerung beim Reverse-Charge-Verfahren
  •  

Sonstiges

  • Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der
    Mietpreisbremse bis 2025 scheitert
  • Keine Übertragung des Arbeitnehmer-Anscheinsbeweises auf
    Gesellschafter-Geschäftsführer

Arbeitsrecht

  • Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2026

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
April und Mai 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Wed, 01 Apr 2026 10:59:00 +0100 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "März 2026" :: 01.03.2026 13:37]]> Kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital. 

Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind nach Auffassung des Finanzgerichts Köln mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Der Bundesfinanzhof entschied in einer Rechtslage, wie sie häufiger bei der Weitergabe von Grundstücken nach einem Erbfall in der Erbengeneration anzutreffen ist. Ein Erbe wird durch den Erbfall Eigentümer eines Grundstücks, das aber von einem Miterben oder auch Nichterben genutzt wird und nach dem Willen des Erblassers auch auf Lebenszeit weiter genutzt werden soll.

Eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht ist auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids zu beachten. Die Bekanntgabe eines Haftungsbescheides muss laut Finanzgericht Münster daher gegenüber dem Steuerberater erfolgen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kürzere Abschreibung bei Immobilien: Mehr Klarheit zur Nutzungsdauer
  • Vergütungen aus Genussrechten von Arbeitnehmern können als Kapitaleinkünfte besteuert werden
  • Verluste aus Kapitalvermögen: Was Anleger zur Verlustverrechnung wissen sollten!
  • Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Wann müssen Geschenke dem Finanzamt gemeldet werden?

Für Umsatztsteuerpflichtige

  • Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen: erste Übergangsphase noch bis 31.12.2026

Grunderwerbssteuer

  • Lebenslanges Wohnungsrecht erhöht die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Verfahrensrecht

  • Finanzamt muss Bescheide bei umfassender Empfangsvollmacht an den Steuerberater zustellen

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
März und April 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Sun, 01 Mar 2026 13:37:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Februar 2026" :: 01.02.2026 11:54]]> Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.

Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung - bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung - anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof nach dem Tode eines Handwerkers zu befassen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt.

 

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kosten eines Auslandsstudiums keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Gutscheine und Sachbezüge für Arbeitnehmer – aktuelle steuerliche Anforderungen
  • Aufwendungen für Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehbar

Für Körperschaftsteuerpflichtige

  • Sponsorengelder können abzugsfähige Betriebsausgaben sein

Grunderwerbsteuer

  • Entscheidungen mit Signalwirkung - Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umwandlungen

Verfahrensrecht

  • Betriebsprüfung auch nach dem Tode des Betriebsinhabers zulässig?

Gesetzgebung/Sonstiges

  • Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze sowie des Midijob-Übergangsbereichs ab 01.01.2026
  • Maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld gilt weiter
  • Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent
  • Bundesrat beschließt Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
  • Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2026 gestiegen
  • Agrardiesel-Subvention ab 01.01.2026
  • Bundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Februar und März 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Sun, 01 Feb 2026 11:54:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Januar 2026" :: 08.01.2026 12:33]]> mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.

Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.

Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind.

Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage
  • Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben?
  • Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Für Körperschaftsteuerpflichtige

  • Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Umsatzsteuer

  • Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art

Verfahrensrecht

  • Wann beginnt die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments?

Sonstiges

  • Neue Grundsteuer „Bundesmodell“ verfassungskonform

Gesetzgebung

  • Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundesrat verabschiedet
  • Sachbezugswerte ab 01.01.2026
  • Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
  • Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen
  • Rentenpaket 2025 kann in Kraft treten
  • Energiepreise: Entlastungen für alle
  • Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Januar und Februar 2026

 

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Thu, 08 Jan 2026 12:33:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles