<![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ de Wed, 25 Feb 2026 03:11:02 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/templates/basic/images/support/user_icon.png <![CDATA[Aktuelles]]> https://www.steuerberater-hofmann.eu/ <![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "September 2025" :: 23.02.2026 13:37]]> Mit der Bundesligasaison beginnt auch der Kampf um Eintrittskarten für beliebte Spiele. Werden diese oder ähnliche Eintrittskarten teuer weiterverkauft, stellt sich die Frage, wie das Finanzamt zu den Gewinnen des Verkaufs steht.


Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante „Pot Limit Omaha“ können unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. So entschied der Bundesfinanzhof.


Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs hat Auswirkungen auf die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen. Es ging um die Frage, ob eine Betriebsveranstaltung für alle Mitarbeiter der gesamten Organisationseinheit offenstehen muss, um eine ermäßigte Pauschalversteuerung mit 25 Prozent zu ermöglichen.


Der Bundesfinanzhof entschied außerdem, dass der ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.


Nach einem Todesfall haben Angehörige nicht nur mit ihrer Trauer zu kämpfen - schon bald danach fordert auch das Finanzamt die Erben mit wichtigen und mitunter schwierig zu erfüllenden Pflichten.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Ist ein Gewinn aus dem Verkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele oder Konzerte steuerpflichtig?
  • Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung
  • Steuerfalle Grundstücksschenkung: Vorsicht bei Übertragungen an Angehörige
  • Gewinn aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden hochpreisigen Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung
  • 550.000 Euro beim Online-Poker in der Variante „Pot Limit Omaha“ gewonnen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Für Lohnsteuerpflichtige

  • Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen mit beschränktem Teilnehmerkreis

Für Umsatztsteuerpflichtige

  • Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen
  • Umsatzsteuersenkung für Gastronomie zum 01.01.2026
  • Umsatzsteuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt

Verfahrensrecht

  • Welche steuerlichen Pflichten gehen auf die Erben über?

Sonstiges

  • Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert
  • Senkung der Körperschaftsteuersteuer ab 2028

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
September und Oktober 2025

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-september-2025 Mon, 23 Feb 2026 13:37:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles/neuigkeiten-aus-steuern-recht-wirtschaft-september-2025
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Februar 2026" :: 01.02.2026 11:54]]> Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.

Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung - bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung - anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof nach dem Tode eines Handwerkers zu befassen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kosten eines Auslandsstudiums keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Gutscheine und Sachbezüge für Arbeitnehmer – aktuelle steuerliche Anforderungen
  • Aufwendungen für Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehbar

Für Körperschaftsteuerpflichtige

  • Sponsorengelder können abzugsfähige Betriebsausgaben sein

Grunderwerbsteuer

  • Entscheidungen mit Signalwirkung - Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umwandlungen

Verfahrensrecht

  • Betriebsprüfung auch nach dem Tode des Betriebsinhabers zulässig?

Gesetzgebung/Sonstiges

  • Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze sowie des Midijob-Übergangsbereichs ab 01.01.2026
  • Maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld gilt weiter
  • Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent
  • Bundesrat beschließt Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
  • Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2026 gestiegen
  • Agrardiesel-Subvention ab 01.01.2026
  • Bundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Februar und März 2026

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Sun, 01 Feb 2026 11:54:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Januar 2026" :: 08.01.2026 12:33]]> mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.

Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.

Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind.

Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage
  • Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben?
  • Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Für Körperschaftsteuerpflichtige

  • Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Umsatzsteuer

  • Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art

Verfahrensrecht

  • Wann beginnt die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments?

Sonstiges

  • Neue Grundsteuer „Bundesmodell“ verfassungskonform

Gesetzgebung

  • Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundesrat verabschiedet
  • Sachbezugswerte ab 01.01.2026
  • Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
  • Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen
  • Rentenpaket 2025 kann in Kraft treten
  • Energiepreise: Entlastungen für alle
  • Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
Januar und Februar 2026

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Thu, 08 Jan 2026 12:33:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "Dezember 2025" :: 03.12.2025 13:04]]> Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.


Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.


Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof.


Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher Änderungen geplant.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kann der Alleingesellschafter einer gGmbH Zahlungen an diese als Spende geltend machen, die er als Mietzahlungen für ein Grundstück zurückerhält?
  • Kein Lohnsteuerhaftung bei Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Privatnutzungsgestattung
  • Keine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, wenn Einfamilienhaus abgerissen und durch Neubau ersetzt wird
  • Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen konkretisiert

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Bundesfinanzhof zur Ausübung des Vorsteuerabzugs bei verspätetem Rechnungserhalt
  • Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
  • Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung präzisiert

Gesetzgebung

  • Neue Regeln zur E-Rechnungspflicht
  • Elektromobilität: Stromkosten für Elektro-Dienstwagen ab 2026
  • Meldepflichten: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollen bestimmte Transaktionen an die Finanzbehörden melden
  • Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze 2026
  • Neuer Gesetzentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos
  • Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen
  • Steuerbonus durch Aktivrente
  •  

Termine Steuern und Sozialversicherung
Dezember 2025 und Januar 2026

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Wed, 03 Dec 2025 13:04:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles
<![CDATA[Neuigkeiten aus Steuern, Recht & Wirtschaft "November 2025" :: 03.11.2025 13:14]]> Das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.


Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.


Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind.


E-Mails mit Steuerbezug müssen den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz.


Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegünstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befasst.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Inhaltsübersicht:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Kryptowerte 2025 für Privatanleger – ein genauerer Blick auf das BMF-Schreiben vom März 2025
  • Steuerhinterziehungsbekämpfung: Datenpaket-Auswertung zu Krypto-Geschäften
  • Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG - Verlustmodell unzulässig
  • Verträge zwischen nahen Angehörigen: Wann das Finanzamt mitspielt

Verfahrensrecht

  • Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen
  • Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
  • Schätzung bei ordnungswidriger Kassenführung - Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Sonstiges

  • Änderung der Kassensicherungsverordnung
  • Einheitlicher Zahlungsempfänger in Thüringen und Bayern ab Oktober 2025 verbindlich
  • Fristversäumnis durch längere Postlaufzeit: Keine Wiedereinsetzung bei verspäteter Zustellung
  • Kassengesetz – Befragung macht bürokratische Lasten deutlich

 

Termine Steuern und Sozialversicherung
November und Dezember 2025

 

Gesamte Ausgabe als PDF

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https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles Mon, 03 Nov 2025 13:14:00 +0000 https://www.steuerberater-hofmann.eu/aktuelles